Kooperationsverbund selbst. Rechtsanwälte
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr
Wirft Ihnen eine Behörde vor, zu schnell oder bei “rot” über die Ampel gefahren zu sein? Sie sollen mit Alkohol oder Drogen am Steuer unterwegs gewesen sein? Oder behauptet man, sie hätten sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt?
Auch hier gilt zunächst wieder, was ich schon auf meiner Seite Strafrecht ausgeführt habe, der Grundsatz: Sagen und schreiben Sie nichts, bevor Sie über Ihren Anwalt Akteneinsicht erhalten und den Akteninhalt besprochen haben.
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten?
Müssen Sie diesen zurücksenden? Nein! Machen Sie auch hier zunächst keine Angaben und suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, der sich mit diesen Dingen auskennt. Sie können, wenn die Bußgeld- oder Strafakte vorgelegen hat, gemeinsam mit Ihrem Anwalt entscheiden, ob und ggf. wie man sich zur Sache einläßt.
Es ist schon manch ein Bußgeldbescheid erlassen und bestandskräftig geworden, weil die Betroffenen Informationen gegeben haben, die die Behörde benötigt hat, um den Vorwurf überhaupt nachweisen zu können.
Droht die Entziehung der Fahrerlaubnis? Haben Sie zu viele Punkte “in Flensburg”?
Gerade dann, wenn man schon Punkte beim Kraftfahrtbundesamt “gesammelt” hat, ist besondere Vorsicht geboten. Vor einigen Jahren war es noch durch Verzögerung eines Verfahrens möglich, die Tilgung von Voreintragungen zu erreichen, weil es für die Frage der sog. Tilgungsreife auf die Bestandskraft eines Bußgeldbescheides ankam. Heute wird allerdings grundsätzlich für die Frage der Verjährung auf den Tattag abgestellt. Leider. Es gibt aber auch heute noch Möglichkeiten durch entsprechendes Taktieren, das Punktekonto zu schonen. Das ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.