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den Anwalt

Der Anwalt

Christoph Hilleke
-
Rechtsanwalt -
(Bundesrepublik Deutschland)

Geboren:
07.09.1960 in Attendorn

Studium:
In Regensburg und Münster

Referendarzeit:
In Siegen, Speyer und Münster

Selbständigkeit seit 1997.
Überörtliche Kooperation mit selbständigen Rechtsanwälten seit 1998.
Offizielle Gründung des Kooperationsverbundes selbständiger Rechtsanwälte (KSR) im April 2008.

Mitgliedschaften

Auf Homepages folgt unter dieser Rubrik regelmäßig eine lange Liste von Vereinigungen und Institutionen, in denen der Anwalt Mitglied ist. Auch ich könnte mit einer langen Liste aufwarten, die inhaltlich wahrscheinlich ebensowenig aussagekräftig wäre, wie bei den meisten anderen auch. Ich habe die Feststellung gemacht, daß viele Organisationen sich in ihrer Spitze in erster Linie selbst feiern und die “Macher” in erster Linie den eigenen Vorteil vor Augen haben. So bin ich zwar z.B. noch Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und z.B. der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, bin aber mit der Leistung beider Institute nicht zufrieden. Insbesondere hätte ich von den “Machern” der Arbeitsgemeinschaft mehr erwartet. Statt z.B. Musterschriftsätze für eine Vielzahl von Fallgestaltungen zur Verfügung zu stellen, halten sie sich in der Arbeitsgemeinschaft, so mein Eindruck, mit den guten Tips aber weitestgehend zurück.

Ich habe den Eindruck gewonnen, daß es vielfach nicht in erster Linie um die Sache der Verkehrsanwälte bzw. der Geschädigten geht, sondern um die jeweils eigene. So schreiben einige der “Macher” gute, richtige und wichtige Aufsätze in Zeitschriften, geben gute, richtige und wichtige dicke Bücher heraus und veranstalten gute, richtige und wichtige Seminare. Alles kostenpflichtig. Wenn ich aber für das alles ohnehin bezahlen muß, dann kann ich auch auf eine Mitgliedschaft verzichten. Auch aus diesem Grund halte ich mich an dieser Stelle mit einer langen Liste zurück, möchte allerdings - außer dem Kooperationsverbund selbständiger Rechtsanwälte - eine Mitgliedschaft besonders erwähnen, nämlich die im

Beirat der Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK).

Aus meiner Sicht hat der BVSK in der Vergangenheit mehr für den Verkehrsanwalt und den Geschädigten getan, ihm mehr aufbereitetes Material zur Verfügung gestellt als z.B. die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im  DAV seinen Mitgliedern hat zukommen lassen. So ist manch ein Kfz-Sachverständiger der Mitglied im BVSK ist, besser auf dem Laufenden als der Rechtsanwalt, der das Verkehrsrecht ein wenig schleifen läßt.

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