Bitte beachten:
Wir sind umgezogen in die Niederste Str. 11 in Attendorn

die Kanzlei

Die Kanzlei

Als ich 1997 in Attendorn meine Rechtsanwaltskanzlei gründete, schien dies durchaus als Wagnis, da in Attendorn das Verhältnis von Rechtsanwälten zu Bürgern in Richtung 1:1000 tendierte und „der Kuchen damit verteilt“ schien.

Durch Engagement und Fleiß gelang es mir dann aber schnell, mich in Attendorn als Anwalt zu etablieren und auch überörtliche Mandate zu akquirieren.

Es wurden mir Mandate aus nahezu allen Bereichen des Lebens angetragen: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Handels- und Handelsvertreterrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Arzthaftungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Ausländer- und Asylrecht etc.

Um meine Mandanten bestmöglich beraten und vertreten zu können, musste ich mich mit einem ganz erheblichen zeitlichen Aufwand in eine Vielzahl neuer Fragestellungen und Rechtsmaterien einarbeiten. Meine Mandanten wussten dieses Engagement zu würdigen und haben fleißig Werbung gemacht.

„Sie sind mir empfohlen worden“

ist regelmäßig die Antwort auf meine an neue Mandanten gerichtete Frage, warum sie den Weg gerade zu mir gefunden haben. Besonders erfreut bin ich auch dann, wenn frühere Gegner als Mandanten wiederkommen und mir erklären, dass sie von meiner Kompetenz, meinem Engagement und Auftreten beeindruckt waren.

Es ist aber an dieser Stelle auch ganz deutlich zu sagen, dass nicht jedes an mich herangetragene Mandat angenommen wurde. So sind auch einige lukrativ erscheinende Mandate abgelehnt worden und die Mandanten an spezialisierte Rechtsanwälte verwiesen worden.

Es ist und bleibt mein Bestreben, das Beste für meine Mandanten zu erreichen. Und wenn ich sehe, dass ich mich nicht in gebotenem Umfang mit einem neuen Mandat beschäftigen kann, dann wird dies mit dem Mandanten klar besprochen und es wird angeraten, eine Kollegin oder einen Kollegen aufzusuchen, die oder der in der Lage ist, das Beste zu geben. Und es ist meine Erfahrung, dass genau diese Mandanten anschließend wiederkommen, da sie erkannt haben, dass sie gut beraten wurden.

Die Idee

Da es nicht möglich ist, in allen juristischen Bereichen kompetent tätig zu sein, habe ich mich sehr früh darum bemüht, mit ebenfalls kompetenten und verlässlichen Rechtsanwälten zu kooperieren. So wird auch während einer laufenden Beratung schon einmal zum Telefonhörer gegriffen und der Kollege oder die Kollegin angerufen, deren Fachwissen zu seinem Spezialgebiet gerade gebraucht wird.

Die Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwaltskolleginnen und –kollegen ermöglicht es, Spezialwissen Vieler zu vereinen. Insbesondere auch durch die Nutzung des Internets kann sehr schnell agiert und reagiert werden.

Die Idee der Kooperation mit ebenfalls kompetenten und verlässlichen selbständigen Rechtsanwälten entstand, um Mandanten schnell und verlässlich auch in Bereichen beraten zu können, die sonst gar nicht oder eher selten Gegenstand der Beratung sind.

Alles aus einer Hand

Sie bekommen das Fachwissen der Rechtsanwälte des

Kooperationsverbundes selbständiger Rechtsanwälte (KSR)

aus einer Hand.

Zum Fachanwalt?

Die Frage, ob man als Rechtsuchender zum Fachanwalt gehen soll oder zu einem “Allgemeinanwalt”, lässt sich sicherlich nicht immer und einheitlich beantworten. Die Bezeichnung Fachanwalt zeigt, dass ein Anwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen bearbeitet, anschließend Seminare besucht und – wie in der Schule – drei Klausuren geschrieben hat… Ob dieser Anwalt fleißig ist und sich in besonderer Art und Weise um die Interessen seiner Mandanten kümmert, das hängt nicht davon ab, ob er Fachanwalt ist oder nicht.

Fachwissen und Fleiß hat es schon gegeben, bevor das Institut der Fachanwaltschaft ins Leben gerufen wurde.

Es gibt viele Anwälte, so auch mich, die in einer Mehrzahl von Fachanwalts-Fachgebieten die „nötige“ Anzahl von Mandaten aufweisen, um die Zulassung zur Fachanwaltschaft anzustreben. Viele dieser Anwälte investieren dann gleichwohl nicht die Zeit, um sich einige dutzend Stunden in Seminarräume zu setzen, um sich von – häufig genug langweiligen – Referenten „vorlesen“ zu lassen, was sie sich zu Hause selbst erarbeiten können.

Fachanwalttitel gibt es zur Zeit für folgende Rechtsgebiete:

• Arbeitsrecht
• Bau- und Architektenrecht
• Erbrecht
• Familienrecht
• gewerblichen Rechtsschutz
• Handels- und Gesellschaftsrecht
• Informationstechnologierecht
• Insolvenzrecht
• Medizinrecht
• Miet- und Wohnungseigentumsrecht
• Sozialrecht
• Steuerrecht
• Strafrecht
• Transport- und Speditionsrecht
• Urheber- und Medienrecht
• Verkehrsrecht
• Versicherungsrecht
• und Verwaltungsrecht.

Es gibt insbesondere Großkanzleien, in denen von einem Anwalt nur ein bestimmtes Rechtsgebiet bearbeitet wird. In solchen Kanzleien wird regelmäßig Wert darauf gelegt, dass die Anwälte der Kanzlei die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen. Und oft genug sind es gerade die Chefs, die „Alten“, die den Namen einer Kanzlei aufgebaut haben ohne selbst irgendwann eine Fachanwaltsbezeichnung erworben zu haben. Wozu auch?

Wie finde ich die Kanzlei?

Erstens: Natürlich gut! Zweitens in der Kölner Straße 20 in Attendorn.

Über den nachfolgenden maps-google-Link können Sie sich anhand einer Karte über die örtliche Lage der Kanzlei orientieren:

http://maps.google.de/maps?client=firefox-a&channel=s&hl=de&ie=UTF-8&q=christoph+Hilleke&near=Siegen&fb=1&split=1&gl=de&ei=_rcWSvmgFdW

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