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Strafrecht

Sie werden einer Straftat beschuldigt?

Sie sind von der Polizei irgendwo angetroffen worden und sollen als potentieller Beschuldigter etwas zu einem Sachverhalt sagen? Oder haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten?

Mein Tip: Wenn Sie an einem “Tatort” angetroffen werden, sagen Sie nicht mehr als das, was im Personalausweis steht. Name, Adresse, Geburtsdatum. Mehr nicht! Dies gilt auch dann, wenn Sie mit einer Sache gar nichts zu tun haben oder Sie der Meinung sind, alles richtig gemacht zu haben. In den vielen Jahren meiner Strafverteidigerpraxis hat sich leider schon sehr oft herausgestellt, dass Täter erst deshalb überführt werden konnten, weil sie etwas gesagt haben.

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?

Wenn Sie von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, dann müssen Sie dort nicht erscheinen. Daß Sie nich zur Polizei gehen müssen, teilt man Ihnen in der Vorladung natürlich nicht mit.

Wenn Sie von der Polizei (nur) als Zeuge geladen werden, dann müssen Sie ebenfalls nicht dort erscheinen.

Mein Tip: Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden, gehen Sie nicht zur Polizei. Suchen Sie einen Anwalt auf, der zunächst einmal Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Wenn Sie wissen, was die Polizei weiß, können Sie entscheiden, ob Sie etwas sagen und was sie sagen.

Ich habe in vielen Jahren meiner Verteidigertätigkeit festgestellt, daß die Polizeibeamten tendenziell eher Schuldige suchen als Unschuldige. Das liegt in der Natur der Sache und ist nicht als Vorwurft gemeint. Solange Sie nicht wissen, waurm der Beamte die eine oder andere Frage stellt, können Sie auch nicht wissen, ob Sie sich vielleicht verdächtig machen, obwohl Sie unschuldig sind. Menschen neigen dazu, die Fragen des Gegenübers zu werten und die Antwort so zu wählen, wie man glaubt, daß sie “richtig” ist. Und genau in dieser Grauzone lauern Gefahren.

Ich habe es schon erlebt, daß “richtig schwere Jungs”, die wegen mehrer Banküberfälle in der hiesigen Region angeklagt waren, wegen Tankstellenüberfällen nur deshalb überführt werden konnten, weil sie gegenüber der Polizei Angaben gemacht hatten. Sie hatten sich überlegen gefühlt und geglaubt, Ihnen könne nichts passieren. Da sich ihre Äußerungen in Teilbereichen widersprachen, konnten die Widersprüche bei der Beweiswürdigung verwertet werden. Hätten alle geschwiegen, wäre die Tat nicht nachweisbar gewesen.

Es gilt der Grundsatz, daß ein Beschuldigter zum Tatvorwurf schweigen darf und dieses Schweigen im Rahmen der Beweiswürdigung nicht gegen ihn berücksichtigt werden darf!

Sagen Sie aber etwas, lassen Sie sich einmal zur Sache ein, obwohl Sie darauf hingewiesen wurden, daß Sie auch hätten schweigen dürfen, dann kann das, was Sie sagen, auch gegen Sie verwendet werden!

Deshalb der dringende Appell und Rat: Schweigen Sie so lange, bis Sie den Akteninhalt kennen!

Wenn Sie mit einer Sache offensichtlich persönlich nichts zu tun haben und nur als Zeuge das mitteilen sollen, was sie gesehen haben, dann kann es sein, daß Sie ohne Bedenken zur Polzei gehen und dort eine Aussage machen können. Sollten Sie aber auch nur den geringsten Verdacht haben, dass man Ihnen einen wie auch immer gearteten Vorwurf machen könnte, dann gehen Sie zuerst zum Anwalt und lassen Akteneinsicht beantragen.

“Wenn Sie nichts sagen, dann müssen wir Sie vorläufig festnehmen…”

Wenn Ihnen ein Polizeibeamter soetwas sagen sollte, dann sollten Sie erst Recht keine Angaben machen, ohne zuvor mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Häufig genug handelt es sich um einen Bluff der Beamten. Und wenn es kein Bluff, sondern ernst ist, daß sie vorläufig festgenommen werden, dann schweigen sie erst Recht! Sie verlieren in aller Regel mehr, wenn Sie sich einen oder ein paar Tage Untersuchungshaft sparen.

Ist Ihr Führerschein beschlagnahmt worden?

Auch dann sollte der Weg zum Anwalt gesucht werden. Häufig bietet es sich aus tatkischen Gründen an, zunächst nichts gegen eine Beschlagnahme zu unternehmen. Auch hier gilt: Nicht der Anwalt ist zwingend der Beste, der sofort aus allen Rohren schießt.

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