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Wir sind umgezogen in die Niederste Str. 11 in Attendorn

Arbeitsrecht

Ich vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Das Spektrum reicht von der Erstellung eines Arbeitsvertrages bis hin zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.

Ihr Arbeitgeber hat Sie abgemahnt oder Sie wollen als Arbeitgeber eine Abmahnung erstellen?

Die Abmanhung ist regelmäßig das Instrument zur Vorbereitung einer Kündigung. Sehr viele Abmahnungen genügen hierbei aber nicht den strengen und vielschichtigen Vorgaben der Rechtsprechung.

So habe ich es als Arbeitnehmervertreter immer wieder erlebt, dass Kündigungen vor dem Arbeitsgericht nicht gehalten haben, weil die vom Arbeitgeber ausgesprochenen Abmahnungen nicht hielten, zurückgenommen und aus der Personalakte entfernt werden mußten.

Aus Sicht des Arbeitnehmers kann es ratsam sein, sich nicht sofort gegen eine Abmahnung zu wenden. Ein guter Rechtsanwalt wird Sie darauf hinweisen, auch wenn er dann längst nicht so viel abrechnen kann, als wenn er Ihnen rät, sofort gegen die Abmahnung vorzugehen. In jedem Fall ist aber sofort nach einer Abmahnung der vollständige Sachverhalt aus Arbeitnehmersicht aufzuklären und alle Beweise zu sichern,  um im Falle einer späteren Kündigung gewappnet zu sein! Geht man sofort gegen eine Abmahnung vor, wird das Arbeitsverhältnis (falls das noch geht) weiter belastet und der Arbeitgeber wird vermutlich bei denn nächsten Abmahnungen keine oder weniger Fehler machen. Kürzlich berichtete mir ein neuer Mandant genau diesen Fall. Der Arbeitgeber hatte eine Abmahung ausgesprochen. Der Arbeitnehmer fühlte sich durch diese Abmahnung zu unrecht beschuldigt. Er ist daher zum Anwalt gegangen. Dieser hat festgestellt, daß die Abmahnung inhaltlich falsch ist und hat den Arbeitgeber aufgefordert diese Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen. Das hat den Arbeitgeber derart erzürnt, daß er nach weiteren Fehlern gesucht und schließlich das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Das bedeutet für den Mandanten Steine statt Brot!

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Gerade in der jetzigen Wirtschaftskrise sind viele Arbeitsplätze in Gefahr. Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen existentiell. Der Verlust des Arbeitsplatzes führt häufig genug dazu, dass das in vielen Jahren Aufgebaute gefährdet wird. Der Lebensstandard kann nicht mehr gehalten werden, wenn der Arbeitsplatz weg ist. Wie manch einer kann das vom Munde abgesparte Eigenheim nicht mehr halten, sieht die Ausbildung der Kinder und vielleicht deren Studium in Gefahr.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, dann müssen Sie schnell handeln! Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Wird diese Frist aus Nachlässigkeit verpasst, dann ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie noch so ungerechtfertigt ist.

Sie wollen oder müssen als Arbeitgeber einen Mitarbeiter “loswerden”?

Wir alle kennen Mitarbeiter, die jeden Tag ihr Bestes geben. Wir kennen aber wahrscheinlich auch alle die anderen  Mitarbeiter, die versuchen, sich auf Kosten der fleißigen Mitarbeiter auszuruhen…

Es ist daher manchmal unumgänglich, dass ein Arbeitgeber Mitarbeiter “loswerden” muß, um die Arbeitsplätze der aller Anderen und das Unternehmen insgesamt nicht zu gefährden.

Die Gründe für solche Kündigungen können vielschichtig sein: betriebsbedingt, verhaltens- oder personenbedingt.

Hier ist in jedem Einzelfall ganz besonders zu prüfen, ob eine die Kündigung sozial verträglich und formal in Ordnung ist.

Manche Kündigung(en)  sichern erst die Existenz eines Unternehmens und der weiteren Arbeitsplätze. Fehler im Bereich der Kündigungserkärung kommen den Arbeitgeber regelmäßig teuer zu stehen und wirken sich dann wiederum auch auf die anderen Arbeitsplätze aus. Hier ist eine effektive Beratung erforderlich.

Sie benötigen als Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis oder Sie müssen als Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erteilen?

Sie haben sicherlich schon gehört, daß es eine eigene “Zeugnissprache” gibt. Es haben sich Formulierungen herausgebildet, die demjenigen, der diese Sprache “spricht” Aufschluß darüber geben,  was der Arbeitgeber tatsächlich von seinem Mitarbeiter hält. Was halten Sie von der Formulierung in einem Zeugnis: “Sein Verhalten gegen über Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.” Sie werden vielleicht sagen, dass das so stimmt. Der Personalsachbearbeiter, der diese Formulierung liest, wird Sie aber vermutlich nicht einstellen. Warum? Weil er die Verklausulierung versteht: Er liest nämlich, daß sich dieser Mitarbeiter mit seinen Kollegen gut verstanden hat, diese Kollegen von der Arbeit abgehalten und den Vorgesetzten nur Probleme bereitet hat. Und wer will so einen Mitarbeiter schon haben?  Die Formulierung mit einer kleinen Änderung “Sein Verhalten gegen über Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei”, zeigt dem wissenden Betrachter, daß jedenfalls insoweit alles in Ordnung war.

Es sind ganze Bücher über die “Zeugnissprache” geschrieben worden. Wenn ich für einen Mandanten einen Zeugnisvorschlag entwerfe, so nehme ich mir Zeit. Das Zeugnis ist wie eine Fingerabdruck. Er kann Türen zu einem neuen Job ebenso ebnen, wie verschließen.

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